Erbrecht

  • Beratung in der Vermögensnachfolge
  • Gesetzliche Erbfolge versus Gestaltungsmöglichkeiten
  • Lebzeitge Vermögensübertragungen
  • Letztwillige Gestaltungsmöglichkeiten und –ideen, orientiert an individuellen Lebenssituationen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Beratung und Begleitung im Erbfall
  • Annahme oder Ausschlagung
  • Sicherung des Nachlasses und Haftungsfragen
  • Fragen der Erbschaftsteuer
  • Auseinandersetzung der Miterben
  • Erbmediation
  • Streitige erbrechtliche Austragung

Frühzeitige Nachfolgeplanung ermöglicht es, die persönliche Erbfolge optimal zu regeln und dabei dem Staat möglichst wenig zu überlassen. Durch die individuelle Gestaltung der Erbsituation kann erreicht werden, dass Ihr Vermögen an die richtige Adresse kommt. Der erbrechtliche Beratungsbedarf ist erheblich gestiegen. Der Verknüpfung der zivilrechtlichen Komponente mit weiteren Rechtsgebieten, nicht zuletzt des Erbschaftssteuerrechts, wird besondere Beachtung zuteil. Dies wird durch die sich ergänzenden Qualifikationen der als Team zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei sichergestellt.