Privates Baurecht und Architektenrecht

Privates Baurecht

  • Bauvertragsrecht
  • BGB / VOB / AGB / Regeln der Technik
  • Baubegleitende Beratung
  • Leistungsbeschränkung und Nachtragsforderung
  • Sicherheiten
  • Vertragsausführung
  • Abnahme / Vorbehalt
  • Mängelhaftungsrecht
  • Haftung des Architekten und des Bauingenieurs
  • Verjährung
  • Gesamtschuldnerausgleich

Architekten- und Ingenieursrecht

  • Vertragsrecht
  • Rechtsnatur (HOAI)
  • Aufgabe und Stellung
  • Inhalt
  • Umfang / PlanungsauftragArchitekt / Fachplaner /Fachunternehmer
  • Beendigung
  • Kündigung

Vergütung

  • HOAI
  • Honorarvereinbarungen
  • Sicherheiten
  • Verjährungsfragen

Haftung

  • Vorvertragliche Haftung
  • Planung
  • Ausschreibung / Vergabe
  • Objektüberwachung
  • Kostenfragen
  • Gesamtschuld
  • Verjährung
  • Haftungsvereinbarungen

Im Hintergrund der kreativen Tätigkeit der Architekten und Bauingenieure stehen die tatsächlichen, rechtlichen und oftmals nachträglich prozessual schwierigen Fragen, mit denen die „am Bau Beteiligten“ zu kämpfen haben und die es zu bewältigen gilt. Haftungsfragen sind angesichts der Vielzahl der Aufgaben, die Architekten heutzutage abverlangt werden, zentrales Thema des Berufsalltags. Die Komplexität des Bauwesens ist der mit Bau- und Architektensachen seit vielen Jahren befassten Anwältin vertraut, Herkunft und Prägung durch ein Statik-Büro der Eltern wirken hier fort.

Informationen zum öffentlichen Baurecht finden sie im Bereich Verwaltungsrecht.