BGH Urt. v. 17.06.2015, Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14
In den beiden genannten Entscheidungen hatten die Richter des BGH darüber zu befinden, ob Mieter den Einbau von Rauchmeldern in der Wohnung durch den Vermieter dulden müssen. Dies wurde damit bejaht, dass es sich hierbei um Modernisierungsmaßnahmen handele, welche nachhaltig zu einer Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietwohnung führten. Darüber hinaus habe der Vermieter die Umstände des Einbaus nicht zu vertreten, da er gesetzlich hierzu verpflichtet sei.
Mieter könnten sich auch nicht mit dem Argument gegen die Maßnahmen richte, dass Sie schon selbst Rauchmelder installiert hätten. Im Hinblick auf die Sicherheit, welche durch die Rauchmelder gewährleistet werden soll, sei es zweckmäßig, dass die Installation von einheitlichen Geräten und deren Wartung in einer Hand lägen, in der des Vermieters.